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Die Bürgerstiftung St. Jacobus d. Ä. freut sich über weitere Zustiftungen, um ihre Stfitungsziele dauerhaft zu erreichen. Dank des erweiterten Stiftungsgesetzes profitieren davon – dem Stiftungsziel entsprechend – aber nicht nur die Empfänger, auch die Geber gewinnen: Jede Spende lohnt doppelt, weil alle Zuwendungen als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig sind, und zwar über die allgemeine Steuerabzugsfähigkeit hinaus.