Steuerliches

Die Bürgerstiftung St. Jacobus d. Ä. ist vom Finanzamt Düsseldorf-Mettmann als gemeinnützige Stiftung anerkannt. Sie können uns durch Zustiftungen und Spenden (Zuwendungen) unterstützen. Die Stiftung stellt entsprechende Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) aus.

Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile, die das seit 2007 erweiterte Stiftungsrecht Ihnen bietet:

  • So können Spenden und Zustiftungen in Höhe von bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich abgesetzt werden bzw. bei Unternehmen 4 Promille der Umsätze zzgl. der gezahlten Löhne und Gehälter. Hierbei wird nicht mehr zwischen gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken unterschieden.
  • Geleistete Spenden und Zustiftungen können unbegrenzt vorgetragen werden. Nicht geltend gemachte Zuwendungen können somit in den Folgejahren von der Steuer abgesetzt werden.
  • Darüber hinaus können Zustiftungen mit einer Gesamtsumme in Höhe von 1 Mio. Euro (je Ehegatte) über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt abgesetzt werden.
  • Es empfiehlt sich im Einzelfall die Rücksprache mit dem Steuerberater oder dem Finanzamt.