Geschäftsordnung des Förderkreises

  1. Zum 1. Januar  2014  ruft die Bürgerstiftung St. Jacobus d. Ä., Ratingen-Homberg (im folgenden Bürgerstiftung genannt), einen  Förderkreis ins Leben.  Der Förderkreis wird begründet und aufgehoben durch Beschluss des Vorstandes der Bürgerstiftung. Das gilt auch für diese Geschäftsordnung.
  2. Der Förderkreis hat den Zweck, die Bürgerstiftung in finanzieller  Hinsicht zu unterstützen.
  3. Mitglieder des Förderkreises können natürliche oder juristische Personen werden, die sich den Zielen der Bürgerstiftung verbunden fühlen und diese unterstützen möchten.
  4. Die Mitgliedschaft im Förderkreis erfolgt auf schriftlichen Antrag an den Vorstand der Bürgerstiftung, der über die Aufnahme entscheidet. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss. Der Austritt zum jeweiligen Jahresende erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand der Bürgerstiftung. Die Mitgliedschaft erlischt, sofern der Beitrag nicht bis zum Ablauf des Geschäftsjahres gezahlt wurde.
  5. Die Mitgliedschaft im Förderkreis ist nicht mit einem Stifterstatus in der Bürgerstiftung verbunden; der Förderkreis ist kein Organ im Sinne der Satzung der Bürgerstiftung.
  6. Die Mittel, die der Förderkreis aufbringt, werden der Bürgerstiftung gemäß  § 5, Abs. 1 der Stiftungssatzung als Zuwendungen zur zeitnahen Erfüllung des Stiftungszweckes  (Spenden) zur Verfügung gestellt.
  7. Jedes Mitglied des Förderkreises  verpflichtet sich bei Eintritt, mindestens einen Beitrag in Höhe von 30,00 € pro Jahr als Zuwendung (Spende) der Bürgerstiftung zur Verfügung zu stellen.  Der Beitrag wird zum 01.03. des jeweiligen Jahres per Lastschrift von einem vom Mitglied zu benennenden Konto eingezogen.  Die Bürgerstiftung stellt entsprechende Zuwendungsbescheinigungen aus.
  8. Der Vorstand der Bürgerstiftung lädt alle Mitglieder des Förderkreises einmal jährlich zu einer Versammlung ein. In dieser Versammlung berichtet der Vorstand über die Mittelverwendung der Beiträge des abgelaufenen Geschäftsjahres und nimmt Anregungen der Förderkreismitglieder für die Mittelverwendung des laufenden Jahres entgegen. Über die Verwendung der Mittel entscheidet der Vorstand der Bürgerstiftung  unter Berücksichtigung der Anregungen der Förderkreismitglieder im Rahmen der Empfehlungen des Kuratoriums zur Verwendung der Stiftungsmittel.
  9. Zu den turnusmäßigen Wahlen des Kuratoriums der Bürgerstiftung sind die Mitglieder des Förderkreises aufgefordert, der Stifterversammlung einen Personalvorschlag aus dem Förderkreis zur Wahl eines Kuratoriumsmitgliedes zu unterbreiten.

Vorstehende Geschäftsordnung wurde am 04.11.2013 vom Vorstand  der  Bürgerstiftung beschlossen.

Ratingen-Homberg, den 04.11.2013

Download der Geschäftsordnung als PDF-Datei