Der Vorstand

Der Vorstand der Bürgerstiftung verantwortet die satzungsgemäße Verwaltung der Stiftung und ist deren gesetzlicher Vertreter. Er erfüllt den Willen der Stifter im Rahmen des Stiftungsrechts und der Satzung. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören nach § 8 der Stiftungssatzung:

  • Die sparsame Verwaltung des Stiftungsvermögens und der sonstigen Mittel einschließlich der Mehrung durch Einwerbung von Zustiftungen.
  • Die Beschlussfassung über die Verwendung der Erträgnisse des Stiftungsvermögens und der ihm nicht zuwachsenden Zuwendungen.
  • Die Berichterstattung gegenüber dem Kuratorium und der Stifterversammlung sowie gegenüber Stiftungsaufsichtsbehörden und Finanzverwaltung.
  • Die Entscheidung über Änderungen der Satzung und über die Auflösung der Stiftung.
  • Die Führung der Bücher und die Feststellung des Jahresabschlusses einschließlich einer Vermögensübersicht und die Bestellung eines Rechnungsprüfers.

Das Kuratorium hat in seiner Sitzung im März 2023 für die Jahre 2023 bis 2026 folgende Vorstandsmitglieder gewählt:

  • Dr. Marcus Otten (Vorsitzender)
  • Meinhard Trennhaus (stv. Vorsitzender)
  • Bernd Dietz
  • Kerstin Reimers
  • Dominik Schütz
Der Vorstand der Bürgerstiftung: Dominik Schütz, Kerstin Reimers, Dr. Marcus Otten, Meinhard Trennhaus und Bernd Dietz (v.l.)